Rechtliche Hinweise
Diese deutsche Fassung dient der Information; massgebend ist die französische Fassung.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Gegenstand
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website www.valais7.ch und unterstehen schweizerischem Recht.
Herausgeberin und Eigentümerin dieser Website, in den folgenden Bedingungen als solche bezeichnet, ist die GPF Gestion De Patrimoine Foncier SA, Pl. de Cornavin 3, 1201 Genf, Schweiz.
Nutzung
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die gesamte Website valais7.ch und ihre Subdomains, für alle dort angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Mit der Nutzung der Website erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer Gesamtheit einverstanden. Will er nicht an sie gebunden sein, muss er die Website sofort verlassen.
Die Eigentümerin kann die Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei jedem Besuch der Website valais7.ch deren aktuellen Wortlaut zu prüfen.
Die Website valais7.ch kann Hyperlinks zu anderen Websites enthalten. Der Nutzer besucht diese Websites ausschliesslich auf eigene Verantwortung. Die Eigentümerin haftet in keinem Fall für den Inhalt dieser Websites Dritter, falls einem Nutzer dadurch ein Schaden entsteht.
Elemente, die ein Nutzer bei der Nutzung der Website herunterlädt, lädt er auf eigene Gefahr herunter. Auch wenn die Eigentümerin die ursprüngliche Integrität der zum Download angebotenen Elemente prüft, kann sie deren mögliche spätere Beschädigung nicht ausschliessen und lehnt daher jede Haftung für dadurch entstandene Schäden oder Datenverluste ab.
Die Eigentümerin behält sich das Recht vor, die Website jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Entschädigung oder ein Rückgriffsrecht von Nutzern oder Dritten entsteht.
Inhalt
Trotz aller Sorgfalt bei der Genauigkeit der auf der Website valais7.ch dargestellten Informationen und angesichts der sich entwickelnden Natur des laufenden Immobilienprojekts und damit der zugehörigen Informationen kann die Eigentümerin deren Richtigkeit nicht garantieren; ebenso können sämtliche Bilder, Modelle, Illustrationen und/oder anderen grafischen Elemente nicht als endgültig und vollständig repräsentativ für das fertige Immobilienprojekt in seinem Übergabezustand betrachtet werden.
Folglich haftet die Eigentümerin weder für Fehler, Auslassungen oder Ungenauigkeiten in Bezug auf das endgültige Immobilienprojekt noch für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, insbesondere Verdienstausfall, entgangenen Gewinn, Verlust von Kundschaft, Daten oder materiellen oder immateriellen Gütern, die sich aus dem Aufruf, der Nutzung und/oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Website valais7.ch ergeben können.
Geistiges Eigentum
Die Eigentümerin verfügt ausschliesslich über sämtliche Rechte des geistigen Eigentums sowohl an der Struktur als auch am Inhalt der Website. Alle auf der Website wiedergegebenen Inhalte sind urheberrechtlich und/oder durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt und ausschliessliches Eigentum der Eigentümerin oder ihrer Partner.
Folglich ist jede Vervielfältigung, Darstellung, Bearbeitung, Änderung, Übersetzung, Umgestaltung, Verbreitung, Einbindung in eine andere Website, kommerzielle Verwertung und/oder Weiterverwendung der Inhalte in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Eigentümerin strengstens untersagt.
Der Aufruf und die Nutzung der Website verleihen dem Nutzer keinerlei Rechte des geistigen Eigentums an den auf der Website wiedergegebenen Elementen. Jede rechtswidrige oder den Allgemeinen Nutzungsbedingungen widersprechende Nutzung kann zivil- und/oder strafrechtliche Verfolgung sowie Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Datenschutz
Allgemeine Bestimmungen
Die Bearbeitung der über das Anmeldeformular der Website valais7.ch erhobenen persönlichen Kontaktdaten dient ausschliesslich dazu, den Wunsch nach dem Erwerb eines Objekts zu begleiten, das im Rahmen der Immobilienentwicklung der Gesellschaft Cham Swiss Properties AG für das Projekt Valais 7 zum Verkauf steht.
In diesem Rahmen willigen die Nutzer der Website in die Bearbeitung dieser persönlichen Kontaktdaten ein, einschliesslich aller Vorgänge – unabhängig von den verwendeten Mitteln und Verfahren – im Zusammenhang mit dem Erheben, Aufbewahren, Verwenden, Ändern, Bekanntgeben, Archivieren und/oder Vernichten dieser Personendaten.
Werden die Daten bekanntgegeben, so geschieht dies ausschliesslich zu dem von der Website valais7.ch vorausgesetzten Verkaufszweck, an die direkten und indirekten Mitarbeitenden der Immobilienentwicklung Valais 7 sowie an die Kommunikationspartner, die für die Erfüllung dieses Verkaufszwecks unbedingt erforderlich sind.
Über den oben genannten Zweck der Erhebung und im vorliegenden Fall der Website valais7.ch hinaus erfolgt die Bearbeitung dieser persönlichen Kontaktdaten unter Einhaltung der geltenden schweizerischen Gesetze, darunter das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG, SR 235.1).
Die Eigentümerin verpflichtet sich, die persönlichen Kontaktdaten so zu verwenden, dass die physische und moralische Integrität der Nutzer nicht verletzt wird, und sie weder widerrechtlich noch gegen deren Willen zu verwenden.
Richtigkeit der Daten
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars bestätigt der Nutzer die Richtigkeit der übermittelten Angaben und übernimmt dafür die Verantwortung.
Alle Nutzer haben gemäss Art. 28, 28a und 28l des Zivilgesetzbuches das Recht auf Berichtigung und/oder Löschung der übermittelten Angaben. Kann die Unrichtigkeit von Personendaten nicht nachgewiesen werden, so kann die gesuchstellende Person verlangen, dass bei den Daten ein Vermerk über ihre Bestreitung angebracht wird.
Der Nutzer kann von der Eigentümerin der Website zudem umfassend Auskunft über die erhobenen und gegebenenfalls bearbeiteten Daten sowie über die Rechtsgrundlagen ihrer Erhebung verlangen und die Eigentümerin auffordern, an Dritte bekanntgegebene persönliche Kontaktdaten zu sperren, zu berichtigen oder zu vernichten.
Dazu sendet er per Einschreiben an die Postanschrift der Eigentümerin ein unterzeichnetes Gesuch, das die beanstandeten Punkte ausdrücklich nennt, und erhält im Gegenzug sämtliche Daten, über welche die Eigentümerin verfügt.
Die Eigentümerin kann die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, soweit:
- ein Gesetz im formellen Sinn dies vorsieht;
- es wegen überwiegender Interessen Dritter erforderlich ist.
Die Eigentümerin kann die Auskunft zudem verweigern, einschränken oder aufschieben, soweit ihre eigenen überwiegenden Interessen es erfordern und sie die Personendaten nicht Dritten bekanntgibt. Sie muss dem Nutzer in diesem Fall angeben, aus welchem Grund sie die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt.
Grenzüberschreitende Bekanntgabe
Personendaten werden nicht ins Ausland bekanntgegeben, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde, namentlich weil eine Gesetzgebung fehlt, die einen angemessenen Schutz gewährleistet.
Fehlt im Ausland eine Gesetzgebung, die einen angemessenen Schutz gewährleistet, so können Personendaten nur unter einer der folgenden Bedingungen ins Ausland bekanntgegeben werden:
- hinreichende Garantien, insbesondere durch Vertrag, gewährleisten einen angemessenen Schutz im Ausland;
- die betroffene Person hat im Einzelfall eingewilligt;
- die Bearbeitung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags, und es handelt sich um Personendaten des Vertragspartners;
- die Bekanntgabe ist im Einzelfall entweder für die Wahrung eines überwiegenden öffentlichen Interesses oder für die Feststellung, Ausübung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor Gericht unerlässlich;
- die Bekanntgabe ist im Einzelfall erforderlich, um das Leben oder die körperliche Integrität der betroffenen Person zu schützen;
- die betroffene Person hat die Daten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt;
- die Bekanntgabe erfolgt innerhalb derselben juristischen Person oder Gesellschaft oder zwischen juristischen Personen oder Gesellschaften, die einer einheitlichen Leitung unterstehen, sofern die Beteiligten Datenschutzregeln unterstehen, welche einen angemessenen Schutz gewährleisten.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Beauftragter, Art. 26) muss über die Garantien nach Abs. 2 Bst. a und die Datenschutzregeln nach Abs. 2 Bst. g informiert werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten dieser Informationspflicht.
Datensicherheit
Die Eigentümerin der Website gewährleistet im Rahmen der technischen und rechtlichen Bestimmungen in ihrem Verantwortungsbereich den Schutz der persönlichen Kontaktdaten vor jeder unbefugten Bearbeitung und stellt die Vertraulichkeit der Personendaten gegenüber ihren Mitarbeitenden und direkten Partnern sicher. Sie haftet nicht, wenn die Sicherheit dieser Personendaten durch eine böswillige oder ohne ihr Wissen vorsätzlich begangene Handlung beeinträchtigt wird.
Die Website valais7.ch wird von Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, gehostet, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B186284, innergemeinschaftliche MWST-Nummer: LU 26888617. Als technischer Hoster dieser Website regeln deren Allgemeine Geschäftsbedingungen die Sicherheit und Vertraulichkeit der persönlichen Kontaktdaten, die sie gegebenenfalls bearbeitet.
Strafbestimmungen
Vgl. SR 235.1 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. Januar 2004) – Das Gericht entscheidet über Klagen zur Durchsetzung des Auskunftsrechts im vereinfachten Verfahren nach der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008. Verletzung der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten:
Mit Busse werden private Personen auf Antrag bestraft:
- die ihre Pflichten nach den Artikeln 8–10 und 14 verletzen, indem sie vorsätzlich eine falsche oder eine unvollständige Auskunft erteilen;
- die es vorsätzlich unterlassen:
- die betroffene Person nach Artikel 14 Absatz 1 zu informieren,
- ihr die Angaben nach Artikel 14 Absatz 2 zu liefern.
Mit Busse werden private Personen bestraft, die vorsätzlich:
- die Information des Beauftragten nach Artikel 6 Absatz 3 oder die Anmeldung von Datensammlungen nach Artikel 11a unterlassen oder dabei vorsätzlich falsche Angaben machen;
- dem Beauftragten bei der Abklärung eines Sachverhaltes (Art. 29) falsche Auskünfte erteilen oder die Mitwirkung verweigern.